Standard des Briard (vom
1.12.1989)
FCI-Standard Nr. 113, Ursprung: Frankreich 6.5.88,
Übersetzung: U. Fischer u. A. Loew
Allgemeine Erscheinung Rustikaler Hund,
geschmeidig, muskulös und gut proportioniert, mit
lebhaften und aufgeweckten Bewegungen, von ausgeglichenem
Wesen, weder aggressiv noch ängstlich. Größe 62-68 cm die
Rüden, 56-64 cm die Hündinnen. Die Körperlänge muss
grösser sein als die Höhe. Der Briard ist länglich.
Kopf Stark, lang, ausgeprägter Stop, der
so plaziert sein muss, dass er von der Nasenspitze den
gleichen Abstand wie vom Hinterhauptbein aufweist,
ausgestattet mit Haaren, die Bart, Schnauz und
Augenbrauen bilden, letztere verdecken leicht die Augen.
Stirn Sehr leicht gerundet.
Oberkopf
Geradlinig.
Schnauze
Weder schmal, noch spitz
Nase Mehr viereckig als rund,
Nasenspiegel immer schwarz, kräftig, offen
Zähne Stark, weiss und perfekt
zueinander passend.
Augen Waagrecht, gut geöffnet, eher
gross, nicht schlitzäugig, von dunkler Farbe, mit
intelligentem und ruhigem Ausdruck. Ein graues Auge bei
einem grauen Briard wird nicht bestraft.
Ohren Hoch angesetzt. Vorzugsweise
kupiert und aufrecht getragen, falls sie in ihrer
natürlichen Form belassen wurden, eher kurz und nicht
anliegend. Bei gleicher Qualität soll dem Hund der Vorzug
gegeben werden, dessen Ohren kupiert aufrecht getragen
werden. Die Länge des natürlichen Ohres soll die Hälfte
der Kopflänge nicht überschreiten oder eher etwas kürzer
sein, immer flach und mit langen Haaren versehen.
Körperbau Muskulöser, von der Schulter
abgesetzter Hals.
Brust Breit (handbreit zwischen den
Ellenbogen), tief und gut bis zu den Ellenbogen
herabgezogen.
Kruppe Wenig geneigt, leicht gerundet.
Rücken Gerade
Läufe Gut bemuskelt, mit starkem
Knochenbau und senkrecht gestellt.
Sprunggelenke Nicht zu nahe am Boden und
so gewinkelt, dass der Hintermittelfuss annähernd
senkrecht steht.
Rute Ungekürzt, gut behaart, am Ende
einen Haken bildend, niedrig und nicht von der geraden
Linie abweichend getragen, muss die Spitze des
Sprunggelenkes erreichen oder diese um höchst. um 5 cm
überschreiten.
Pfoten Stark, rund geformt (Zwischenform
zwischen Katzen- und Hasenpfoten).
Krallen Schwarz
Pfotenballen Hart
Zehen Geschlossen
Haar Gedreht, lang, trocken
(Ziegenhaarstruktur) mit leichter Unterwolle.
Fellfarbe Alle einheitlichen Farben sind
zugelassen, ausser die unten aufgeführten. Die dunklen
Farben sind empfehlenswerter. Nicht mit Zweifarbigkeit zu
verwechseln ist ein leicht heller Farbton der
Gliedmassen, was nichts anderes ist, als ein beginnende
Depigmentierung ist. Diese Farbe, nur wenig heller, muss
im selben Farbton bleiben (dunkles Fauve auf hellem
Fauve, dunkles Schwarz auf hellem Schwarz, dunkles Grau
auf hellem Grau). Das Fauve muss warm und einheitlich
sein, weder hell noch ausgewaschen. Strafgründe: Schwarz
mit rötlichem Schimmer; ungenügend warmes Fauve; weisser
Brustfleck; zu stark charbonniert; an der Grenze zur
Mantelbildung; sehr helles fauve - ausgewaschen. Gründe
zur Disqualifikation: Die Farben weiss, Kastanien- oder
Mahagoniebraun, Bicolor, weisser Bruststreifen, weisse
Haare am Ende der Pfoten. Fauve mit charbonniertem
Mantel. Zu helle Farbe. Bicolor: Im Bereich der dunklen
Haare ist die Haut bläulich und im Bereich der hellen
Partie rose.
Afterkrallen Doppelte Afterkrallen an
den Hinterläufen. Hunde, selbst von sehr gutem Typ, die
nur eine Afterkralle aufweisen, können nicht prämiert
werden. Sie können nicht zur Zucht zugelassen werden. Die
doppelten Afterkrallen müssen aus zwei knochigen Teilen
mit Kralle bestehen, so nah wie möglich am Boden
angesetzt, um so eine bessere Auflage des Fusses zu
gewährleisten.
+++ Februar 2012 +++ F-Wurf geplant +++ F-Wurf geplant +++